Allgemeine Geschäftsbedingungen der GI Geoinformatik GmbH

Stand: Juni 2016

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für sämtliche Verträge der GI Geoinformatik GmbH, Morellstraße 33, 86159 Augsburg, Deutschland (nachfolgend „GI Geoinformatik“ genannt) mit ihren Kunden über die Lieferung ihrer Produkte und/oder die Erbringung ihrer Dienstleistungen.
  2. Die Bedingungen gelten für Unternehmer und für Verbraucher gleichermaßen.
  3. Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten die Bedingungen für alle zukünftigen Verträge zwischen GI Geoinformatik und dem Kunden ohne weitere Bezugnahme darauf, soweit dem Kunden Gelegenheit zur Einsicht in die Bedingungen gegeben wurde oder der Kunde sich diese Einsicht zumutbar hätte verschaffen können.
  4. Zusätzlich zu diesen Bedingungen finden der Endbenutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend „EULA“) für die Nutzung aller Produkte der GI Geoinformatik Anwendung. Im Falle des Konflikts zwischen diesen Bedingungen und des EULA und/oder des SLA haben diese Bedingungen Vorrang.
  5. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Diesen Bedingungen widersprechende oder von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von GI Geoinformatik nicht anerkannt, ausgenommen in Fällen, in denen GI Geoinformatik dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Diese Bedingungen gelten auch in Fällen, in denen GI Geoinformatik dem Kunden ihre Produkte oder Dienstleistungen ohne Vorbehalt und in Kenntnis der widersprechenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden liefert oder erbringt.
  6. GI Geoinformatik kann diese Bedingungen jederzeit ändern, aktualisieren oder ergänzen. Der Kunde wird von solchen Änderungen schriftlich in Kenntnis gesetzt (E-Mail ist ausreichend). Der Kunde ist berechtigt, den ihm mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde allen oder einigen mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Eingang der Mitteilung (nachfolgend „Widerspruchsfrist“ genannt), gelten die mitgeteilten Änderungen, als durch den Kunden anerkannt. Widerspricht der Kunde den mitgeteilten Änderungen innerhalb der Widerspruchsfrist, besteht der Vertrag zu diesen Bedingungen fort. Widersprüche, Mitteilungen und sonstige Hinweise des Kunden an GI Geoinformatik kann der Kunde an die am Ende der Bedingungen angegebene Adresse richten.

2. Begriffsbestimmungen

Die folgenden Begriffsbestimmungen gelten für den Geltungsbereich dieser Bedingungen:

  1. Computer – bezeichnet jedes Gerät, welches Daten mit Hilfe einer programmierbaren Rechenvorschrift verarbeiten kann.
  2. Computerprogramm – bezeichnet das jeweilige Produkt im Objekt-Code, inklusive aller Updates und Upgrades, das GI Geoinformatik zur Verfügung stellt und für das GI Geoinformatik dem Kunden eine Lizenz erteilt hat.
  3. Kunde – bezeichnet einen Verbraucher und/oder Unternehmer, der ein vertragliches Verhältnis mit GI Geoinformatik eingeht und in den Anwendungsbereich dieser Bedingungen fällt.
  4. Produktdokumentation – bezeichnet diejenigen Geschäftspapiere und –unterlagen, die der Beschreibung oder Bedienung der Produkte gegenüber dem Kunden dienen, insbesondere Bedienungsanleitungen. Dienstleistungen – bezeichnet jede Dienstleistung von GI Geoinformatik.
  5. ELA – bezeichnet eine spezielle Lizenzvereinbarung („Enterprise License Agreement“) für Unternehmer, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
  6. EULA – bezeichnet den Endbenutzer-Lizenzvertrag („End User License Agreement“) von GI Geoinformatik, dem der Kunde vor Verwendung eines Produkts zustimmen muss. Das EULA legt die Nutzungsrechte des Kunden für das jeweilige Produkt nach dem jeweiligen Vertrag fest und steht als Download auf der Internetseite „www.gi-geoinformatik.de“ zur Verfügung.
  7. Entgelt – bezeichnet die Lizenzgebühr oder jegliche anderweitige Vergütung in Geld für die Produkte und Dienstleistungen.
  8. Lizenz – bezeichnet das Recht des Kunden zur Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen nach diesen Bedingungen und gemäß dem zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags mit der GI Geoinformatik gültigen EULA. Die Lizenz legt die Art und den Umfang des Rechts zur Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen fest.
  9. Lizenzdatei – bezeichnet die Datei, die durch das Einlesen des Lizenzschlüssels in die „Lizenzverwaltung“ und durch anschließende Exportierung erzeugt wird.
  10. Lizenzdauer – bezeichnet den Zeitraum, für den die Lizenz für ein Produkt gewährt wird.
  11. SLA – bezeichnet das Service-Level-Agreement der GI Geoinformatik, dem der Kunde vor Nutzung von Dienstleistungen zustimmen muss. Es legt die Nutzungsrechte des Kunden für die jeweilige Dienstleistung nach dem jeweiligen mit GI Geoinformatik abgeschlossenen Vertrag fest und steht als Download auf der Internetseite www.gi-geoinformatik.de zur Verfügung.
  12. Malware – bezeichnet eine Software und alle anderen Datenbestände, die Schäden oder unerwünschte Funktionen im Computer oder System eines Nutzers verursachen.
  13. Mehrfachnutzung – bezeichnet jede zeitgleiche Nutzung von Produkten auf mehreren Computern sowie jede Nutzung solcher dieser Produkte, für die gemäß der jeweiligen Produktdokumentation besondere Lizenzen für eine Mehrfachnutzung erteilt werden.
  14. Produkt – bezeichnet das Computerprogramm inklusive der zugehörigen Updates/Upgrades und Handbücher sowie jede andere Ware von GI Geoinformatik.
  15. Software-Schlüssel – bezeichnet einen verschlüsselten Code, der das zur Verfügung gestellte Computerprogramm identifiziert und für das Installieren von und den Zugang zu Updates/Upgrades erforderlich ist. Der Software-Schlüssel ist wesentlicher Bestandteil des Computerprogramms.
  16. Technischer Support – bezeichnet eine Dienstleistung von GI Geoinformatik für Kunden, mit denen ein wirksamer SLA abgeschlossen wurde, dessen Laufzeit noch anhält, durch den der Kunde bei technischen Problemen mit Produkten berechtigt ist, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch auf Fachpersonal der GI Geoinformatik zur Lösung der technischen Probleme zurückzugreifen.
  17. Testversion – bezeichnet alle dem Kunden kostenlos für einen begrenzten oder unbegrenzten Zeitraum zu Testzwecken zur Verfügung gestellten Produkte und Dienstleistungen.
  18. Unternehmer – bezeichnet eine natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“), die bei der Bestellung oder dem Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen von GI Geoinformatik in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen oder sonstigen Tätigkeit außerhalb des persönlichen oder familiären Gebrauchs handelt.
  19. Updates und Upgrades – bezeichnet die Aktualisierung von Computerprogrammen oder Produkten. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade erfolgt durch GI Geoinformatik nach eigenem Ermessen.
  20. Update-Service – bezeichnet die laufende Aktualisierung eines Computerprogramms von GI Geoinformatik durch Updates und/oder Upgrades und die Zurverfügungstellung dieser an ihre Kunden.
  21. Verbraucher – bezeichnet eine natürliche Person im Sinne des § 13 BGB, die Produkte oder Dienstleistungen zur persönlichen Nutzung oder zur Nutzung in der Familie zur Verfügung gestellt werden.
  22. Vertriebspartner – Dies bezeichnet eine Lizenz, die GI Geoinformatik einem Vertriebspartner zur Ausübung seiner Vertriebstätigkeiten erteilt.
  23. Vertriebspartner – bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, der GI Geoinformatik Produkte oder Dienstleistungen ausdrücklich zum Zweck des Weiterverkaufs zur Verfügung stellt.
  24. Wartung – bezeichnet eine Dienstleistung von GI Geoinformatik für Kunden, mit denen ein wirksamer SLA abgeschlossen wurde, dessen Laufzeit noch anhält oder der sich innerhalb des Wartungsjahres befindet, durch die der Kunde berechtigt wird, den Technischen Support und alle Updates und Upgrades in Anspruch zu nehmen.
  25. Wartungsjahr – bezeichnet den Zeitraum von einem (1) Jahr seit dem Tag, an dem die Lizenz eines Kunden freigeschaltet wird, innerhalb dessen der Kunde die Wartung kostenlos in Anspruch nehmen kann.

3. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Präsentation von GI Geoinformatik Produkten oder Dienstleistungen im Internet und in Prospekten, Katalogen und Broschüren dient lediglich der Information des Kunden. Sie stellt kein verbindliches Angebot durch GI Geoinformatik dar, sondern vielmehr eine Möglichkeit für den Kunden, seinerseits ein verbindliches Vertragsangebot in Form einer Bestellung eines Produkts oder einer Dienstleistung (nachfolgend „Bestellung“) abzugeben.
  2. Ein rechtlich bindender Vertrag zwischen GI Geoinformatik und dem Kunden wird geschlossen, wenn der Kunde eine Bestellung abgibt und GI Geoinformatik diese Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in schriftlicher (§ 126 BGB) oder elektronischer (§ 126a BGB) Form (E-Mail ist ausreichend) oder durch die Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen an den Kunden, z. B. per Download oder Zusendung des Software-Lizenzschlüssels, annimmt.
  3. Alle von GI Geoinformatik angenommenen Bestellungen unterliegen den Bestimmungen dieser Bedingungen und des EULA und/oder SLA.
  4. Ist der Kunde berechtigt, auf der Grundlage eines gesetzlichen Rücktrittsrechts vom Vertrag zurückzutreten und übt der Kunde dieses Rücktrittsrecht fristgemäß aus, stellt dies gleichzeitig einen Rücktritt des Kunden vom EULA und/oder SLA dar. Im Falle eines solchen Rücktritts erstattet GI Geoinformatik dem Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das bereits für das jeweilige Produkt gezahlte Entgelt. In diesem Zusammenhang ist der Kunde nicht berechtigt, eine Rücklastschrift bei seiner Bank zu beantragen oder zu veranlassen. Im Falle der Nichteinhaltung des Verbots der Rücklastschrift ist GI Geoinformatik insbesondere auch berechtigt, die von der Bank des Kunden berechneten zusätzlichen Kosten für eine solche Rücklastschrift vom Kunden zurückzufordern.
  5. Abweichungen oder Änderungen zu diesen Bedingungen müssen ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Seitens GI Geoinformatik kann eine solche Vereinbarung nur durch ordnungsgemäß bevollmächtigte und berechtigte Personen geschlossen werden.

4. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand von Verträgen, die nach diesen Bedingungen zwischen dem Kunden und GI Geoinformatik geschlossen werden, ist das Recht des Kunden zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen sowie gemäß dem EULA und/oder dem SLA. Nach dem Eingang der Zahlung des vereinbarten Entgeltes werden dem Kunden die Nutzungsrechte erteilt.
  2. Durch den Kauf eines Produktes erhält der Kunde vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags eine zeitlich unbegrenzte Lizenz.
  3. Bei Computerprogrammen, für die ein SLA abgeschlossen, beinhaltet die Lizenz:
    1. ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht (mit Ausnahme von Ziffer 9. dieser Bedingungen) zur Nutzung des Computerprogramms für die Dauer des SLA und
    2. ein Recht auf den Erhalt von Update-Services während der Dauer des SLA.
  4. Lizenzfreischaltung
    1. Die Lizenz wird durch Übermittlung des jeweiligen Software-Schlüssels an den Kunden erteilt.
    2. Die Lizenzfreischaltung, welche zur Nutzung der Vollversion eines Produkts notwendig ist, erfolgt mittels des Programms „Lizenzverwaltung“ der GI Geoinformatik GmbH. Der Lizenzschlüssel wird in die „Lizenzverwaltung“ eingelesen und anschließend in die Lizenzdatei exportiert. Die Lizenzdatei schickt der Kunde per E-Mail an GI Geoinformatik. GI Geoinformatik schaltet die Lizenzdatei anschließend frei und schickt diese wieder an den Kunden zurück. Der Kunde liest die Lizenzdatei in die Lizenzverwaltung ein (Import), wodurch seine Lizenz freigeschaltet wird.
    3. Die Lizenzdatei enthält Informationen zu den Hardwarekomponenten des Computers, von dem diese Lizenzdatei mittels des Programms „Lizenzverwaltung“ exportiert wurde. Daher ist die Lizenzdatei an diejenige Hardware gebunden, die zum Zeitpunkt der Freischaltung der Lizenz verwendet wurde. Sollte der Kunde Hardware-Komponenten seines bestehenden Computers austauschen, kann es sein, dass die Lizenzfreischaltung deaktiviert wird. In einem solchen Falle soll sich der Kunde mit GI Geoinformatik oder seinem zuständigen Vertriebspartner in Verbindung setzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde seine Lizenz von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen möchte, ohne dass eine Mehrfachlizenz erteilt wurde.
  5. GI Geoinformatik verkauft seine Produkte nicht, sondern lizenziert sie nur. Alle übrigen Rechte an den Produkten und Dienstleistungen, insbesondere das Eigentumsrecht sowie alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Übersetzungs- und sonstigen Verwertungsrechte bleiben daher GI Geoinformatik vorbehalten.
  6. Nach einem Rücktritt vom Vertrag bzw. dessen Aufhebung oder Beendigung endet die Lizenz des Kunden für die Produkte und/oder Dienstleistungen. Der Kunde muss das Computerprogramm vollständig löschen, insbesondere die Originaldatenträger, alle Sicherungskopien und die in seinem Computersystem gespeicherten Dateien des Computerprogramms. GI Geoinformatik ist berechtigt, vom Kunden eine schriftliche Bestätigung der Löschung dieser Daten zu verlangen.
  7. Nach Vertragsende des SLA besteht die Lizenz des Kunden fort. Der Kunde erhält von GI Geoinformatik jedoch keine weiteren Updates/Upgrades und/oder keinen weiteren Zugang zu Systemen oder Dienstleistungen.
  8. Jedes Computerprogramm hat einen bestimmten Produktlebenszyklus bzw. bestimmte Systemvoraussetzungen. Diese legen verbindlich die Betriebssysteme fest, mit denen die Computerprogramme jeweils bis zu welchem Zeitpunkt kompatibel sind. Weiterhin legen diese Systemvoraussetzungen fest, welche Software bzw. welche Versionen von Software von Drittanbietern notwendig sind, um Produkte von GI Geoinformatik, welche mit Software von Drittanbietern interagieren, nutzen zu können. Sollte der Kunde eine Software eines Drittanbieters aktualisieren, kann es möglich sein, dass die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit eines Produkts der GI Geoinformatik beeinträchtigt oder gänzlich aufgehoben wird. Der Kunde hat sich genau darüber zu informieren, welche Software von Drittanbietern mit Produkten der GI Geoinformatik, die der Kunde lizensiert hat, zusammenarbeitet. Wenn der Kunde die Software eines Drittanbieters aktualisiert (Patch, Service-Pack, Update oder Upgrade) und eine neue Programmversion des Drittanbieters zu einer eingeschränkten oder aufgehobenen Funktionsfähigkeit eines Produkts der GI Geoinformatik führt, hat der Kunde lediglich ein Recht darauf, ein die Funktionsfähigkeit wiederherstellendes Update oder Upgrade von GI Geoinformatik zu erhalten, soweit der Kunde einen (noch) wirksamen SLA mit GI Geoinformatik abgeschlossen hat. Ist das nicht der Fall, kann der Kunde durch Nachzahlung des jährlichen Wartungsentgelts seit Ende des SLA, jedoch maximal 1,5 Jahre rückwirkend, wieder in das SLA eintreten. Die Computerprogramme sind möglicherweise nicht mit Betriebssystemen und Dateiformaten kompatibel, die nicht im Produktlebenszyklus bzw. in der Produktdokumentation genannt werden oder deren Supportzeitraum abgelaufen ist. Der Produktlebenszyklus und Systemvoraussetzungen und der Umfang der unterstützten Formate ist daher wesentlicher Bestandteil des jeweiligen Vertrags und auf www.gi-geoinformatik.de veröffentlicht.
  9. Bestimmungen für die Nutzung des Computerprogramms und von Dienstleistungen:
    1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Computerprogramms immer diese Bedingungen sowie die Nutzungsbedingungen des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen EULA und/oder SLA zu beachten. Das Computerprogramm darf vom Kunden insbesondere nicht vervielfältigt, weitergegeben oder dekompiliert (d. h. in den Quellcode rückübersetzt) werden, sofern dies nicht ausdrücklich durch das EULA oder gemäß §§ 69 c Nr. 3, 69 d Absatz 2 und 3 und 69 e des deutschen Urheberrechtsgesetzes („UrhG“) erlaubt ist. Für den Fall, dass ein Kunde das Computerprogramm zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren (nachfolgend „Dekompilierung“ genannt) darf, um eine Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen gemäß § 69 e UrhG zu erreichen, muss der Kunde GI Geoinformatik vor der Dekompilierung des Computerprogramms kontaktieren und die Bereitstellung der für das Erreichen einer solchen Interoperabilität erforderlichen Informationen verlangen. Stellt GI Geoinformatik diese Informationen ohne unangemessene Verzögerung zur Verfügung, ist der Kunde nicht zur Dekompilierung des Computerprogramms berechtigt.
    2. Die Nutzung eines Computerprogramms, für das nach den jeweiligen Produktinformationen keine besonderen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung erhältlich sind, ist auf einen (1) Computer des Kunden beschränkt. Zu diesem Zweck kann der Kunde nach freiem Ermessen jeden verfügbaren Computer nutzen, der die Systemanforderungen erfüllt und für den die Lizenz erteilt wurde. Wechselt der Kunde den Computer, muss das Computerprogramm von dem zuvor genutzten Computer entfernt und die Lizenzdatei erneut freigeschaltet werden. Für Computerprogramme, deren Produktinformationen besondere Lizenzen für eine Mehrfachnutzung vorsehen, ist die Mehrfachnutzung nur in dem Umfang zulässig, in dem GI Geoinformatik dem Kunden Lizenzen erteilt hat.
    3. GI Geoinformatik behält sich alle Ansprüche aufgrund von unbefugter Nutzung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch den Kunden vor, insbesondere urheberrechtliche Ansprüche und Schadenersatzansprüche. Es wird ausdrücklich auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Falll unbefugter Nutzung hingewiesen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 4.9.3. über die Vervielfältigung und Offenlegung gilt entsprechend für die Benutzerhandbücher und alle anderen Unterlagen, die die von GI Geoinformatik zur Verfügung gestellten Computerprogramme betreffen. Es wird außerdem auf die ergänzenden Nutzungsbedingungen des EULA und/oder SLA verwiesen.

5. Testversionen

  1. Der Nutzungszeitraum von Testversionen sowie die Anzahl der Datensätze, die mit der Testversion verarbeitet werden können, können von GI Geoinformatik nach freiem Ermessen eingeschränkt werden.
  2. Testversionen, welche einem Vertriebspartner zur Verfügung gestellt werden, können nach freiem Ermessen von GI Geoinformatik als Vollversion freigeschaltet werden. Der Vertriebspartner darf als Vollversion freigeschaltete Testversionen dazu verwenden, um ausschließlich Produkte und/oder Dienstleistungen der GI Geoinformatik zu bewerben und Kunden Produkte und/oder Dienstleistungen der GI Geoinformatik vorzustellen. In allen anderen Fällen muss der Vertriebspartner von GI Geoinformatik eine Vertriebslizenz erwerben.

6. Wartung

  1. Durch die Zahlung des Entgelts für ein Produkt erwirbt der Kunde das Recht auf das Wartungsjahr.
  2. Nach Ablauf des Wartungsjahrs muss der Kunde einen SLA abschließen, um weiterhin die Leistungen aus der Wartung zu erhalten.

7. Technischer Support

  1. Außer in dringenden Fällen ist der Kunde grundsätzlich gehalten, den Technischen Support zunächst mittels E-Mail an service@gi-geoinformatik.de in Anspruch zu nehmen. In dringenden Fällen ist der Technische Support werktags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 821 25869 0 erreichbar.
  2. Für Kunden, die ihr Produkt bei einem Vertriebspartner erworben haben, wird der Technische Support durch den Vertriebspartner geleistet.
  3. Der technische Support ist keinesfalls eine Software-Schulung. Software-Schulungen müssen mit GI Geoinformatik oder einem Vertriebspartner kostenpflichtig vereinbart werden.

8. ELA

GI Geoinformatik kann Kunden den Abschluss eines ELA anbieten. Kunden sind jedoch nicht berechtigt, den Abschluss eines ELA zu fordern. Neben dem ELA finden die Vorschriften dieser Bedingungen und des EULA Anwendung. Im Falle des Konflikts zwischen dem ELA und diesen Bedingungen und/oder den Bestimmungen des EULA haben diese Bedingungen und das EULA Vorrang, es sei denn, das ELA regelt ausdrücklich eine Abbedingung dieser und/oder des EULA.

9. Sonderbestimmungen für Vertriebspartner

  1. Werden Computerprogramme einem Vertriebspartner zur Verfügung gestellt, kann der Vertriebspartner die Lizenz an einen Dritten weitergeben. Im Falle eines Weiterverkaufs müssen die von GI Geoinformatik vergebenen Seriennummern (z. B. Lizenznummern) in der Rechnung angegeben werden.
  2. Dem Vertriebspartner ist es nicht gestattet, seinen Kunden andere oder weitergehende Rechte an den Produkten und/oder Dienstleistungen zu gewähren, als die Rechte, die nach diesen Bedingungen, dem EULA und dem SLA eingeräumt werden oder zulässig sind.
  3. Der Vertriebspartner darf die Produkte und/oder Dienstleistungen weder ganz oder teilweise reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.
  4. GI Geoinformatik ist berechtigt, bei jeder schuldhaften Verletzung der vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 9. durch den Vertriebspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zu fordern. Die Einwendungen des Fortsetzungszusammenhangs bzw. der rechtlichen Einheit sind ausgeschlossen. Weitere Ansprüche seitens GI Geoinformatik infolge einer Verletzung dieser Bestimmungen bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf die Schadenersatzansprüche von GI Geoinformatik aus der jeweiligen Vertragsverletzung angerechnet.

10. Lieferung

  1. Die Lieferverpflichtung von GI Geoinformatik wird nur durch (i) die Auftragsbestätigung von GI Geoinformatik, (ii) diese Bedingungen und (iii) das EULA und/oder das SLA (je nach Anwendbarkeit) geregelt, sofern nicht zwischen den Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. GI Geoinformatik kann Teillieferungen erbringen, wenn eine Teillieferung für den Kunden zumutbar ist und nicht die Interessen des Kunden erheblich beeinträchtigt.
  2. Abweichungen der gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen von der Produktdokumentation sind zulässig, sofern sie für den Kunden angemessen und annehmbar sind und die nach dem entsprechenden Vertrag vorausgesetzten wesentlichen Leistungen des Produktes oder Dienstleistungen vollständig erfüllt werden. GI Geoinformatik behält sich das Recht vor, technische Änderungen an den Produkten und/oder Dienstleistungen durchzuführen, die ihre Funktionsfähigkeit und Leistung erhöhen oder für die Funktionsfähigkeit der Produkte und/oder Dienstleistungen erforderlich sind.
  3. Werden die bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen durch neue Produkte und/oder Dienstleistungen im Produktsortiment von GI Geoinformatik ersetzt und erfüllen die neuen Produkte und/oder Dienstleistungen die nach dem entsprechenden Vertrag geforderten Eigenschaften ebenso gut oder besser, kann GI Geoinformatik solche neuen Produkte und/oder Dienstleistungen anstelle der bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen liefern oder erbringen, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
  4. Werden Produkte und/oder Dienstleistungen von GI Geoinformatik auf Wunsch des Kunden versandt, geht die Gefahr für Schäden und Verlust mit der Aufgabe zum Versand durch GI Geoinformatik auf den Kunden über. Wird ein Computerprogramm heruntergeladen, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald er den erforderlichen Software-Schlüssel erhalten hat.
  5. Verzögert sich eine Leistung über den von GI Geoinformatik bestätigten Zeitpunkt hinaus, können Ansprüche hieraus nur nach Ablauf einer vom Kunden festgesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, sofern nicht der Kunde nachweist, dass sein Interesse durch die vorgenannte Frist vollständig erloschen ist. Im Falle einer Nichtlieferung durch GI Geoinformatik oder der Unmöglichkeit einer Lieferung haftet GI Geoinformatik nur gemäß der Ziffern 13. und 14. dieser Bedingungen. Wird eine fristgerechte Lieferung nicht nur vorübergehend und durch von GI Geoinformatik nicht zu vertretende Umstände verhindert (insbesondere im Falle von Streik, Aussperrung, Nichtverfügbarkeit von Material, höherer Gewalt, Transportbehinderungen, Werksschließungen oder Nichtverfügbarkeit einer Internetverbindung), können GI Geoinformatik oder der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne dass für eine der Parteien eine Schadenersatzpflicht entsteht, wenn eine weitere Bindung an den Vertrag nicht zumutbar ist oder erwartet werden kann.

11. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verstehen sich die Entgelte von GI Geoinformatik zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Kunde trägt darüber hinaus alle etwaigen Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie die – falls zutreffend – geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Zahlungen sind mit Rechnungstellung ohne Abzüge fällig. Wechsel und Schecks werden nur im Falle einer entsprechenden schriftlichen Sondervereinbarung akzeptiert und nur unter der Bedingung, dass GI Geoinformatik daraus keine weiteren Kosten oder Gebühren entstehen.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Kunden kann GI Geoinformatik ohne Ankündigung gesetzliche oder vereinbarte Verzugszinsen verlangen.
  4. Während eines Zahlungsverzugs durch den Kunden kann GI Geoinformatik ihre Lieferungen an den Kunden, die auf derselben Rechtsbeziehung basieren, zurückhalten; darin eingeschlossen sind Updates und Upgrades. Auf die Folgen der Nichtinstallierung von Updates/Upgrades wird hiermit hingewiesen, insbesondere auf Beeinträchtigungen der Schutzfunktion der Computerprogramme (siehe in dieser Hinsicht auch Ziffer 11.1. dieser Bedingungen).
  5. Der Kunde kann Forderungen von GI Geoinformatik nur aufrechnen, wenn die jeweiligen Gegenforderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde hat nur ein Zurückbehaltungsrecht, sofern seine Gegenforderungen auf demselben Rechtsverhältnis basieren.

12. Pflichten des Kunden

  1. Die funktionsgerechte Nutzung des Computerprogramms setzt den Erhalt eines Software-Schlüssels und einer freigeschalteten Lizenzdatei von GI Geoinformatik oder einem ihrer autorisierten Vertriebspartner sowie die Installation aller Updates/Upgrades für das jeweilige Computerprogramm durch den Kunden voraus. Hat der Kunde die jeweils aktuellen Updates/Upgrades von GI Geoinformatik nicht installiert, kann dies die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Computerprogramms beeinträchtigen oder sogar gänzlich aufheben. Die Installation des Computerprogramms und seiner Updates/Upgrades sowie regelmäßiges Herunterladen der vollständigen und aktuellen Updates/Upgrades liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die wesentlichen Funktionen des Computerprogramms oder der Dienstleistungen selbst zu informieren. Der Kunde trägt das Risiko, ob das Computerprogramm oder die Dienstleistung seinen individuellen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für das vertragsgegenständliche Computerprogramm oder die vertragsgegenständliche Dienstleistung liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Dasselbe gilt für regelmäßige Datensicherungen im EDV-System des Kunden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Hinweise von GI Geoinformatik für die Installation des Computerprogramms, die Aktualisierung durch Updates/Upgrades und dessen Betrieb zu beachten. Der Kunde informiert sich selbst regelmäßig über die Internetseite von GI Geoinformatik (www.gi-geoinformatik.de) über die aktuellen Hinweise von GI Geoinformatik und berücksichtigt diese beim Betrieb des Computerprogramms.
  4. Der Kunde installiert das Computerprogramm auf eigene Verantwortung und Kosten. Das gilt auch, wenn bestimmte Updates/Upgrades und Releases eine Neuinstallation des Computerprogramms während der vereinbarten Lizenzdauer erforderlich machen. Dies gilt auch dann, wenn eine Neuinstallation von GI Geoinformatik Software deshalb erforderlich wird, weil Software von Drittanbietern, die mit GI Geoinformatik Produkten interagiert, aktualisiert bzw. neu installiert wurde.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, GI Geoinformatik alle Mängel an den zur Verfügung gestellten Produkten und/oder Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Mitteilungspflichten anzuzeigen.
  6. Der Kunde teilt GI Geoinformatik unverzüglich etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse mit, um es GI Geoinformatik zu ermöglichen, ihm relevante Informationen für die Nutzung des Computerprogramms oder der Dienstleistungen zuzusenden. GI Geoinformatik haftet nicht für Schäden, die infolge einer nicht erfolgten Mitteilung durch den Kunden entstehen.

13. Gewährleistung und Beschränkungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, entsprechen die von GI Geoinformatik zur Verfügung gestellten Produkte und Dienstleistungen dem aktuellen Stand der Technik und stimmen mit den jeweils von GI Geoinformatik zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein, inklusive etwaiger Informationen in den betreffenden Benutzerhandbüchern. GI Geoinformatik gewährleistet nicht, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen von GI Geoinformatik nach diesem Vertrag für Zwecke geeignet sind, die über die Erfüllung der Vertragspflichten von GI Geoinformatik hinausgehen.
  2. Der Kunde erkennt an, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik Programmfehler trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt nicht sicher ausschließen lassen.
  3. Das Produkt darf nicht in speziellen Risikobereichen genutzt werden, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb entsprechender Systeme erfordern und in denen ein Ausfall des Produkts zu einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit oder zu erheblichen Schäden an Eigentum oder der Umgebung führen kann (insbesondere hochgefährliche Tätigkeiten und Tätigkeiten mit hoher Verfügbarkeit, wie beispielsweise der Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensystemen, Luftfahrtnavigations- oder -kommunikationssystemen, Lebenserhaltungssystemen und -geräten sowie Maschinen- und Herstellungsprozessen der Pharmazie und Lebensmittelproduktion). GI Geoinformatik gewährleistet nicht, dass das Produkt für den Einsatz in speziellen Risikobereichen geeignet ist.
  4. Ist der Kunde ein Verbraucher und hat GI Geoinformatik dem Kunden das Produkt gegen Zahlung und für eine unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Falle von Mängeln an dem zur Verfügung gestellten Produkt; hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die ausschließlich durch Ziffer 14. dieser Bedingungen geregelt werden.
  5. Ist der Kunde ein Unternehmer und hat GI Geoinformatik dem Kunden das Produkt gegen Zahlung und für unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt, werden Fehler an dem zur Verfügung gestellten Produkt von GI Geoinformatik wie folgt behoben, vorausgesetzt, dass der Kunde GI Geoinformatik den jeweiligen Mangel entsprechend § 377 des deutschen Handelsgesetzbuchs („HGB“) mitgeteilt hat:
    1. Mitgeteilte Mängel werden nach Wahl von GI Geoinformatik durch Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Bereitstellung eines mangelfreien Produkts behoben („Ersatzlieferung“). Die Kosten für eine solche Mängelbeseitigung trägt GI Geoinformatik.
    2. Können die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder gelten Nachbesserung und Ersatzlieferung aus anderen Gründen als fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl das Entgelt mindern oder – wenn die Mängel nicht unerheblich sind – vom Vertrag zurücktreten.
    3. Mängelansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen werden ausschließlich durch Ziffer 14. dieser Bedingungen geregelt.
  6. Hat GI Geoinformatik dem Kunden das Produkt gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, werden Mängel am Produkt durch GI Geoinformatik innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige des Mangels behoben. Die Mängelbeseitigung erfolgt, nach Wahl von GI Geoinformatik, durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht des Kunden auf Minderung des Entgeltes für den Zeitraum, in dem der Mangel besteht, bleibt unberührt. Der Kunde ist nur zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs berechtigt, wenn GI Geoinformatik ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
  7. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nur als fehlgeschlagen, wenn GI Geoinformatik ausreichend Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben wurde, ohne dass diese das gewünschte Ergebnis erzielt hat, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ungerechtfertigterweise von GI Geoinformatik verweigert wurde. Ist die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung für GI Geoinformatik mit unangemessen hohen Kosten verbunden, kann GI Geoinformatik die Mängelbeseitigung verweigern und den Kunden auf sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung des Vertrags verweisen.
  8. Für GI Geoinformatik Testversionen oder andere kostenlos zur Verfügung gestellten Produkte und Dienstleistungen wird keine Gewährleistung übernommen, ausgenommen für die Funktionsfähigkeit des Computerprogramms. Eine Haftung für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen seitens GI Geoinformatik richtet sich nach Ziffer 14. dieser Bedingungen. Entsprechendes gilt für GI Geoinformatik TestversionenShareware, sofern es keine Vereinbarung mit dem Kunden über die unbedingte Bereitstellung eines Software-Schlüssels oder eines freigeschalteten Computerprogramms gegen Zahlung gibt.
  9. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, in Bezug auf irgendwelche Mängel den Quellcode für das Computerprogramm zu verlangen.
  10. Der Kunde teilt GI Geoinformatik unverzüglich mit, wenn ein Dritter Ansprüche aus einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten durch das Produkt (nachfolgend „Rechtsmangel“) gegen den Kunden geltend macht. Gibt es in dieser Hinsicht schriftliche Dokumente oder Korrespondenz, stellt der Kunde GI Geoinformatik diese unverzüglich zur Verfügung. Im Falle rechtmäßiger Ansprüche Dritter stellt GI Geoinformatik den Kunden von den Kosten, die durch die Geltendmachung dieser Ansprüche Dritter entstanden sind (darin eingeschlossen angemessene Anwaltskosten, beschränkt – sofern anwendbar – auf die Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) frei. Des Weiteren ist die Haftung von GI Geoinformatik für entgangenen Gewinn infolge von Rechtsmängeln auf das Dreifache des Entgeltes beschränkt, soweit der Rechtsmangel nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GI Geoinformatik verursacht wurde.
  11. Ist der Kunde ein Unternehmer und wurde das Produkt von GI Geoinformatik für eine unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt, erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Kunden für Mängel des Produkts ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, ausgenommen im Falle eines vorsätzlichen Verhaltens von GI Geoinformatik. Die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 479 BGB bleibt hiervon unberührt.

14. Schadenersatzpflicht

Ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs gelten folgende Bedingungen für Schadenersatzforderungen und Forderungen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen durch den Kunden:

  1. GI Geoinformatik haftet für alle Schäden, die dem Kunden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten von GI Geoinformatik oder aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehen, für die GI Geoinformatik eine Garantie übernommen hat oder für die GI Geoinformatik nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haftet. In allen anderen Fällen ist die Schadenersatzpflicht von GI Geoinformatik auf die Verletzung vertragswesentlicher Vertragspflichten beschränkt. vertragswesentliche Pflichten sind nur solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf („Kardinalspflichten“).
  2. GI Geoinformatik haftet unter keinen Umständen für Datenverlust, der bei oder durch die Nutzung von Produkten entsteht. Bevor der Kunde Produkte benutzt, muss er sich über die Risiken der Nutzung im EULA sowie in der Produktdokumentation informieren und/oder gegebenenfalls an einer Software-Schulung teilnehmen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Benutzung von Software der GI Geoinformatik Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, um im Falle diese wiederherstellen zu können.
  3. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten durch GI Geoinformatik ist die Haftung von GI Geoinformatik auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
  4. Werden Produkte oder Dienstleistungen von GI Geoinformatik für eine begrenzte Dauer zur Verfügung gestellt, ist die verschuldensunabhängige Haftung von GI Geoinformatik für zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Mängel gemäß § 536 a Absatz 1, Alternative 1 des deutschen Zivilgesetzbuches (BGB) hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Bezug auf die Geschäftsführer, rechtlichen Vertreter, Mitarbeiter und anderen Erfüllungsgehilfen von GI Geoinformatik.

15. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung

Wird dem Kunden ein Produkt von GI Geoinformatik gegen Zahlung und dauerhaft zur Verfügung gestellt, gelten die folgenden Bedingungen:

  1. GI Geoinformatik behält bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Entgelts das Eigentum an den gelieferten Produkten und Sachen, die Bestandteil der Dienstleistungen sind, vor, soweit in diesen Bedingungen nicht Abweichendes geregelt ist.
  2. Veräußert der Kunde die von GI Geoinformatik bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen vor Zahlung des Entgeltes durch den Kunden an GI Geoinformatik, so tritt der Kunde bereits jetzt die auf der Weiterveräußerung beruhenden Forderungen gegen den Veräußerungsempfänger an GI Geoinformatik zur Sicherung des Anspruchs auf Zahlung des Entgeltes ab. Werden die Produkte und Dienstleistungen zusammen mit anderen Gegenständen überlassen, so beschränkt sich die Abtretung der mit dem Entgelt verbundenen Forderungen auf den Wert der GI Geoinformatik Produkte und Dienstleistungen. GI Geoinformatik kann die Abtretung offenlegen oder fordern, dass der Kunde den Veräußerungsempfänger von dieser Abtretung in Kenntnis setzt. Sofern die vorstehende Abtretung nicht wirksam geworden ist, verpflichtet sich der Kunde, seine Forderungen gegen den Veräußerungsempfänger abzutreten.
  3. Das Recht des Kunden auf weitere Nutzung der Produkte und Dienstleistungen erlischt bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch GI Geoinformatik. Alle vom Kunden für den eigenen Gebrauch hergestellten Sicherungskopien müssen durch den Kunden gelöscht werden.

16. Verschiedenes

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen Bedingungen. GI Geoinformatik behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) und – soweit rechtlich wirksam – der Regelungen des Internationalen Privatrechts.
Der Kunde erwirbt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Transport, Erwerb und Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen im Bestimmungsland.